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Ordnung zum Umgang mit digitalen Endgeräten ("Digital-Rules")

Unsere Schülerschaft gehört zu der Generation, die von klein auf mit einer Vielzahl von digitalen Geräten aufwächst. Smartphones oder Tablets sind für viele ein ständiger Begleiter. Diese intensive Nutzung bietet vielfältige Chancen und Möglichkeiten. Sie birgt aber auch Gefahren und kann Probleme bereiten.

Unsere Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Endgeräten zu kompetenten und erfolgreichen, aber auch kritischen und reflektierten Nutzern zu erziehen, ist gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. (vgl. Medienbildungskonzept des Gymnasiums Julianum)

Um dieser pädagogischen Verantwortung gerecht zu werden, sollen die hier formulierten „Digital-Rules“ helfen.

Während des Unterrichts

Digitale Endgeräte dürfen und sollen im Unterricht verwendet werden. Über die konkrete Verwendung entscheidet immer die Lehrkraft.

Wenn eine solche Verwendung im Unterrichtsgeschehen nicht vorgesehen ist, bleiben die Geräte in der Tasche und sind stumm - oder ausgeschaltet.

In Prüfungssituationen

In mehrstündigen Klassenarbeiten bzw. Klausuren liegen die Geräte auf einem separaten Tisch in der Nähe der Lehrkraft. Zugelassene digitale Geräte müssen sich ggf. im Klausurmodus befinden. Über die Zulassung bzw. Verwendung entscheidet die Fachlehrkraft.

Geregelt wird die Nutzung digitaler Endgeräte als Hilfsmittel in Prüfungssituationen im Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen“ vom 2.11.2020.

Außerhalb der Unterrichtszeit

Jedem Einzelnen, aber auch der gesamten Schulgemeinschaft kommt ein großes Maß an Verantwortung bei der Nutzung digitaler Endgeräte gerade auch außerhalb des Unterrichts zu.

Wir wissen, dass ein intensiver Gebrauch digitaler Geräte das schulische Zusammenleben beeinträchtigen kann. Ein gemeinsames Miteinander, Erholung und Bewegung, aber auch das Erhalten von Konzentrations- und Lernbereitschaft stehen in allen Pausen im Vordergrund.

Deshalb gelten in der Schule für den Gebrauch digitaler Endgeräte auch außerhalb des Unterrichts Regeln:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen nicht gestattet. (Es sei denn, sie dienen ausdrücklich unterrichtlichen Zwecken und sie geschehen während der Unterrichtszeit.)

Der Gebrauch digitaler Endgeräte ist für die Klassen 5 bis 9 in den Pausen nur eingeschränkt vorgesehen. Für eine kurzfristige private Nutzung steht ein dafür gekennzeichneter Bereich auf dem B-Hof zur Verfügung.

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Pause zwischen der 6. Stunde und dem Beginn des Ganztagsprogramms bzw. des Nachmittagsunterrichts. In dieser Zeit können die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte im Forum nutzen.

Von der 10. Klassenstufe an wird ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endgeräten vorausgesetzt. Im Gebäude verzichten wir außerhalb der Arbeitsbereiche auf den Gebrauch digitaler Geräte.

Als Arbeitsbereiche für die Klassenstufe 10 gelten außerhalb der großen Pausen die Unterrichtsräume und der obere Bereich des Forums.

Als Arbeitsbereiche für die Klassenstufen 11 bis 13 gelten die Unterrichtsräume, der Oberstufenstillarbeitsraum sowie der obere Bereich des Forums.

Eine „digitalfreie Zone“ ist unsere Mensa. Hier ist der Gebrauch digitaler Endgeräte grundsätzlich untersagt.

Für alle Schülerinnen und Schüler ist es selbstverständlich, dass durch die Nutzung digitaler Endgeräte niemand gestört, belästigt oder gefährdet werden darf. Ihr Gebrauch erfolgt immer in respektvoller und verantwortungsbewusster Weise.


Sanktionen

Das Einhalten dieser Regeln sollte für alle selbstverständlich sein. Offensichtliche und bewusste Verstöße haben Sanktionen zur Folge. Diese können sein:

Eine mündliche Verwarnung.

Eine Meldung an die Klassenlehrkraft.

Das Einziehen des digitalen Endgerätes bis zum Ende der Pause, der Stunde oder des Unterrichtstages.

Gespräche mit den Eltern.

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen.

Bei Verdacht auf missbräuchliche oder strafrechtliche Nutzung digitaler Endgeräte und/oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter werden entsprechende Sofortmaßnahmen eingeleitet und das Vergehen gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

Anhänge
Ordnung zum Umgang mit digitalen Endgeräten ab Schuljahr 2022 23.pdf [638.24Kb]
Hochgeladen Montag, 14. August 2023 von Hp

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